Friedhof

Der traditionelle letzte Weg


In Deutschland ist das Bestattungswesen gesetzlich geregelt. Angeführt von Kommunen und Religionsgemeinschaften werden Vorschriften in Friedhofsordnungen festgesetzt. Aus diesen Verordnungen geht hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Bestattungsformen wie z.B. die Beisetzung in einem Bestattungswald oder die Seebestattung, sind rechtlich erlaubte Ausnahmen.
Im Gegensatz zu Bestattungswälder die meist etwas abgeschieden liegen, findet man Friedhöfe oft direkt im Ort oder an dessen Randgebieten. Die leichtere Erreichbarkeit, Glaubensgründe, die Möglichkeit der Ausschmückung des Grabes, die Nähe oder Tradition, können einige Gründe für eine Bestattung auf dem Friedhof sein. Brachte man im letzten Jahrhundert noch Erdbestattungen auf einem Friedhof mit einem Sarg und weniger mit Urnen in Verbindung, so hat sich dies in den letzten zwei Jahrzehnten sehr stark verschoben. Aktuell sind bundesdurchschnittlich 3 von 4 Bestattungen mit einer Urne. Regional, wie z.B. im Raum Wilhelmshaven, sind es sogar 98 von 100 Bestattungen im Jahr 2018 gewesen. Aus diesem Grund müssen auch Friedhöfe umdenken da durch wegfallende Sarggräber die freien Stellen größer werden und eine Verschiebung zu den, wesentlich kleineren Urnengräber, stattfindet. 



Friedhof | Urnen | Markus Hauer | FreiburgUrnengrab auf dem Friedhof

War es früher teilweise mit Wartezeiten verbunden einen Platz auf dem heimischen Friedhof zu bekommen, sieht man heute immer mehr leere Bereiche.  
Auf Friedhöfen hatte man in der Vergangenheit deutlich mehr Optionen, was die Beschaffenheit einer Urne betrifft. Metall, Keramik, Ton, Holz, Papier und dergleichen waren in der Regel gängige Materialien. In letzter Zeit nehmen aber auch immer mehr Friedhöfe zur Kenntnis, was nicht abbaubare Materialien für Probleme mit sich bringen und stellen langsam auf biologisch abbaubare Urnen um. Damit nähern sie sich den Vorgaben,  bzgl. der Urnen Materialbeschaffenheit, einer Waldbestattung an.  Auf den Friedhöfen in Freiburg ist es zum Beispiel schon so, dass man zumindest in den Baumarealen, die Beschaffenheit der strengen Linien von FriedWald®, gleichsetzt. Das heißt unter anderem, dass  bei Holz die Dauerhaftigkeitsklasse nach DIN EN 350-2 eingehalten werden muss. Eine Urne aus Eichenholz wäre damit zukunftig bei Bestattungen auf Freiburger Friedhöfen, ausgeschlossen.
Es ist, wie auch bei Waldbestattungen, ratsam sich bei der zuständingen Friedhofsverwaltung oder einem Bestatter zu informieren, was auf dem gewählten Friedhof erlaubt ist und was für Beschaffenheiten erfüllt werden müssen.
Meine Holzurnen erfüllen alle den biologischen Anspruch der Abbaubarkeit. Dies betrifft sowohl die verwendeten Materialien, als auch die DIN EN 350-2 Klasse für Holzarten.

Mehr Informationen finden Sie auch unter: Bestattungswald und Kolumbarien